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RELOGA-OnlineDokuTool

Lizenzangebote für Abfallerzeuger und -besitzer

Ob Handwerksbetrieb, Handelsunternehmen oder Baukonzern, das RELOGA-OnlineDokuTool bietet für jedes Unternehmen das passende Lizenzmodell.

Sollten Ihre Lizenzen irgendwann einmal nicht mehr ausreichen, so können Sie jederzeit zum nächst höheren Level ohne Mehrkosten aufbuchen.

RELOGA

OnlineDokuTool

Nutzer-Lizenz für fünf
Anfallstellen

für Unternehmen, die ihre Abfalldokumentation

online erstellen möchten

€ 150,00

Vertragslaufzeit 12 Monate

Alle Preise zzgl. MwSt.


Individuelle Beratung

Individuelle Abfallberatung

Wir beraten Sie gerne auch persönlich

Abfallentsorgung ist kein ganz einfaches Thema. Die Pflichten und Fachbegriffe vielfältig, das Zusammenspiel zwischen Kommune und Privatwirtschaft für den Abfallerzeuger nicht immer klar.

Stefanie Radtke

Stefanie Radtke
Geschäftskundenbetreuung

Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne persönlich und individuell.

Telefon 0214 86687-51
Telefax 0214 86687-25

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Impressum

Impressum

Verantwortlich für den Inhalt:

RELOGA GmbH

Braunswerth 1-3
51766 Engelskirchen

Telefon: +49 214 / 86687-00
E-Mail: info@reloga.de

Betreiber der Website:

RELOGA GmbH
Braunswerth 1-3
51766 Engelskirchen

Registergericht/ Registernummer

Amtsgericht Köln, HRB Nr. 39443

Lizenzbehörden

Oberbergischer Kreis
Der Landrat – Straßenverkehrsamt
Gummersbacher Str. 41a
51645 Gummersbach

Bundesamt für Güterverkehr
Werderstr. 34
50672 Köln

USt-IDNr. gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz

DE 813170481

Geschäftsführer

Axel Kiehl

 

Design, Konzeption und Umsetzung der Website
11ecom GmbH Köln
im Auftrag der Clover Sustainability Service GmbH & Co. KG

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Über uns

Über uns

Wir bieten unseren Kunden einen Online-Service zur Erstellung der Abfalldokumentation nach Gewerbeabfallverordnung

Professionelle Entsorgungskonzepte für Industrie, Handel und Gewerbe

Mit unseren Entsorgungsdienstleistungen für die Industrie, den Handel und das Gewerbe schließen wir den Kreislauf einer lebendigen Realwirtschaft in den Regionen Oberbergischer Kreis, im Rheinisch-Bergischer Kreis, Kreis Mettmann sowie in den Städten Köln und Leverkusen.

Die kostenlose Betroffenheitsprüfung ermöglicht es Ihnen, ganz einfach und kostenlos zu überprüfen, in wie weit Sie von den Regelungen der neuen Gewerbeabfallverordnung betroffen sind. Abfalldokumentationen können darüber hinaus online erstellt und verwaltet werden. Mehr zur RELOGA GmbH erfahren Sie hier.


Prüfen Sie jetzt kostenlos, in wie weit Sie von der neuen Gewerbeabfallverordnung betroffen sind!

Zur Betroffenheitsprüfung

Ein Service für unsere Kunden: Abfalldokumentation online erstellen! Einfach registrieren und nach unserer Freigabe loslegen.

Zur Abfalldokumentation

Die RELOGA:
Sicher, sauber, schnell.

Mit rund 52 Millionen Euro Umsatz ist die RELOGA-Gruppe ein etablierter regionaler Entsorger. Aus einem Abfallvolumen von jährlich rund 1,2 Millionen Tonnen gewinnen wir wichtige Wertstoffe zurück. Neben der Entsorgung der Abfälle ist die Rückgewinnung und Vermarktung der Wertstoffe ein wichtiges Arbeitsfeld der RELOGA-Unternehmensgruppe.

Entsorgungssicherheit, ein nachhaltiger Umgang mit der Umwelt und ein Top-Service sind dabei unsere höchsten Prioritäten. Als kommunaler Entsorgungspartner bieten wir von der Entstehung, Logistik und Verwertung bis hin zur Entsorgung ein vollumfängliches Abfallmanagement für unsere Kunden. Ihr Vorteil: Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir nicht nur prompt und zuverlässig für Sie entsorgen, sondern auch viele administrative Tätigkeiten für Sie übernehmen.


Abfalldokumentation

Abfalldokumentation

Ihre Abfalldokumentation
jetzt online erstellen.

Unser Service ermöglicht Ihnen die behördlich geforderten Abfalldokumentationen professionell zu erstellen und zu verwalten. Das können Sie alleine oder im Team mit Kollegen tun.

Buchen Sie diesen Service jetzt online. Nach Zahlungseingang und Freigabe können Sie direkt starten.

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Betroffenheitsprüfung

Betroffenheitsprüfung

Prüfen Sie was zu tun ist

Nehmen Sie sich die Zeit und beantworten Sie wenige Fragen zur Abfallsituation Ihres Unternehmens. Unsere Lösung führt Sie in wenigen Schritten durch die Rechtsvorschriften und zeigt ihnen, ob Sie die Anforderungen der Verordnung bereits erfüllen.

Auf Wunsch bescheinigen wir Ihnen das Ergebnis mit einem Zertifikat.

Zur BetroffenheitsprüfungMusterzertifikat ansehen


Index

Neue Gewerbe­abfall­verordnung

Mit der neuen Gewerbeabfallverordnung möchte der Gesetzgeber seit dem 01.08.2017 das Recycling gewerblich anfallender Abfälle verbessern. Damit die Einhaltung der Verordnung durch die zuständigen Behörden überprüft werden kann, müssen Betriebe und Baustellen unter bestimmten Bedingungen ihre Abfallentsorgung dokumentieren. Diese Dokumentationen müssen vorgehalten werden und sind auf Verlangen der Behörde elektronisch zu übersenden.

Damit Sie diese Anforderung erfüllen können, stellen wir Ihnen unseren Service online zur Verfügung. Und so geht’s:

In drei Schritten zur Abfalldokumentation

Betroffenheitsprüfung

Prüfen Sie einfach und schnell, ob Sie die Anforderungen der Gewerbeabfallverordnung erfüllen. Sie erfahren, was in Ihrem Unternehmen noch zu tun ist und ob Sie der Dokumentationspflicht unterliegen. Falls alles in Ordnung ist, bescheinigen wir Ihnen das mit unserem Zertifikat.

Unseren online-Service nutzen

Erstellen Sie Ihre Abfalldokumentation online. Dazu werden Sie systematisch durch ein einfaches Fragebogensystem geleitet. Sie erhalten Bearbeitungshinweise und Handlungsempfehlungen, wenn Sie die Anforderungen der Gewerbeabfallverordnung noch nicht erfüllen. Laden Sie bei Bedarf Kollegen ein, um zu einem professionellen Ergebnis zu kommen. Sie können Dokumente und Dateien hochladen und verwalten. Wenn Sie Hilfe benötigen, unterstützen wir Sie auch persönlich bei der Bearbeitung.

Dokumentation verwalten

Am Ende des Prozesses erhalten Sie ein Zertifikat und eine Dokumentation, die sich sehen lassen kann. Diese Dokumentation können Sie in Ihrem persönlichen Account duplizieren, archivieren, in der Version verfolgen und Fristen kontrollieren. Übermitteln Sie die Abfalldokumentation elektronisch an die zuständige Behörde aus Ihrem Account.

Zahlen und Fakten zur Gewerbeabfallverordnung

betroffeneBetriebe

davon Handwerks­betriebe

mögliches Bußgeldje Verstoß


Kontakt

Kontakt

Bitte hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Wir setzen uns schnellst möglich mit Ihnen in Verbindung.

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    RELOGA GmbH

    Telefon 0214 86687-51
    Telefax 0214 86687-25
    Ansprechpartnerin Stefanie Radtke


    Gewerbeabfallverordnung

    Gewerbeabfallverordnung

    Umfassende Dokumentationspflichten

    Im August 2017 ist die Novelle der Gewerbeabfallverordnung in Kraft getreten. Mit der Novelle soll unter anderem die Getrennterfassung von Abfällen in Gewerbebetrieben sowie bei Bau- und Abbruchabfällen gestärkt werden. Ab diesem Zeitpunkt werden viele Unternehmen in Deutschland dazu verpflichtet, ihre Abfallentsorgung zu dokumentieren. Diese Dokumentationen sind vorzuhalten und auf Verlangen den Behörden elektronisch zu übersenden.

    Wir stellen Ihnen dazu unsere webbasierte Lösung zur Verfügung, mit der Sie überprüfen können ob Ihr Unternehmen betroffen ist und mit deren Hilfe einfach Dokumentation erstellt, bearbeitet und versendet werden können.

    Die Gewerbeabfallverordnung können Sie als PDF downloaden.

    Zum Download

    Fragen und Antworten zur neuen Gewerbe­­abfall­verordnung

    Gewerbliche Abfälle sind zum einen Abfälle, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung denen aus privaten Haushalten ähnlich sind. Zum anderen handelt es sich um gewerbliche und industrielle Produktionsabfälle.

    Nachstehende Tabelle spezifiziert diese Abfälle

    Fraktion Abfallverzeichnisverordnung (AVV)
    Baustoffe auf Gipsbasis AVV-ASN 17 08 02
    Beton AVV-ASN 17 01 01
    Bitumengemische AVV-ASN 17 03 02
    Dämmmeterial AVV-ASN 17 06 04
    Fliesen, Ziegel, Keramik AVV-ASN 17 01 03
    Glas AVV-ASN 1702 02
    Holz AVV-ASN 17 02 01
    Kunststoff AVV-ASN 17 02 03
    Metalle und Legierungen AVV-ASN 17 04 01-17 04 07/17 04 11
    Ziegel AVV-ASN 17 01 02

    Gewerbeabfälle sind zum großen Teil auch Wertstoffe. Bislang landeten diese Wertstoffe jedoch häufig in Verbrennungsanlagen. Dies obwohl in vielen Fällen eine Sortierung technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar wäre.

    Das Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG sieht bereits seit dem Jahre 2015 eine getrennte Erfassung für Papier, Metall, Kunststoffe und Glas vor. Darüber hinaus schreibt das KrWG vor, dass ab dem Jahre 2020 mindestens 65% der Siedlungsabfälle zum Recycling vorbereitet werden müssen. Im Bereich der Bau- und Abbruchabfälle sollen mindestens 70% der Abfälle zum Recycling vorbereitet werden.

    • Die gemischte Erfassung gewerblicher Abfälle soll eingeschränkt und die Getrennterfassung gestärkt werden
    • Es wird eine weitgehende Getrennthaltungspflicht für Bau- und Abbruchabfälle eingeführt
    • Gemischt erfasste Abfälle müssen vorbehandelt werden, um das Recycling zu erleichtern
    • Es werden Sortier- und Recyclingquoten bei der Vorbehandlung eingeführt
    • Die Einhaltung der Gewerbeabfallverordnung soll durch die zuständigen Behörden kontrollierbar werden

    Kommen Abfallerzeuger und -besitzer den Dokumentationspflichten nicht oder nicht richtig nach, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu EUR 100.000,- geahndet werden kann.

    Es gibt dazu keine Formvorschrift. In der Verordnung sind lediglich nicht abschließende Beispiele wie, Fotos, Skizzen und Rechnungen genannt.

    Unser Dokumentationstool führt Sie einfach und komfortabel durch ein Menü,  so dass durch Eingaben und Uploads am Ende eine sinnvolle und lückenlose Dokumentation entsteht, die Sie jederzeit auch für Ihren Geschäftsbericht oder für Ihr Marketing nutzen könne.


    Prüfen Sie jetzt kostenlos, in wie weit Sie von der neuen Gewerbeabfallverordnung betroffen sind!

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    Ein Service für unsere Kunden: Abfalldokumentation online erstellen! Einfach registrieren und nach unserer Freigabe loslegen.

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